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Rundsteuertechnik
 
 
   
LCR 170       FER 1001
 
 
 
Laut EEG 2017 § 9 sind EEG-Erzeugungsanlagen und KWK-Anlagen mit einer installierten Anlagenleistung von mehr als 100 kW mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung auszustatten, mit denen sowohl der Netzbetreiber als auch der Direktvermarkter jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren und die Ist-Einspeisung abrufen kann. Geeignet hierfür sind Steuerungen mittels Fernwirktechnik.
 
PV-Anlagen mit einer installierten Anlagenleistung zwischen 30 kW und einschließlich 100 kW sind mit einer technischen Einrichtung auszustatten, mit der der Netzbetreiber jederzeit
  • die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann.
PV-Anlagen bis einschließlich 30 kW können entweder
  • mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ausgestattet  oder
  • die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 % der installierten Leistung begrenzt werden.
 

Mehrere Anlagen, die gleichartige erneuerbare Energien einspeisen, können mit einer gemeinsamen technischen Einrichtung ausgestattet werden, wenn diese

  • über denselben Netzverknüpfungspunkt eingespeist werden
und der Netzbetreiber jederzeit
  • die gesamte Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann und
  • die gesamte Ist-Einspeisung der Anlagen abgerufen werden kann.

 


Hier finden Sie Textquellen der EEG-Clearingstelle

   a) zur freien Anbieterwahl zum Bezug von Rundsteuerempfängern
   b) zur Zugriffsregelung für Netzbetreiber zur Abregelung von PV-Anlagen bei drohender Netzüberlastung
 
 
Clearingstelle - Bezug Rundsteuerempfänger Info 19.12.13
Empfehlungsverfahren ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung Empfehlung 2010/5

 

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Bei der Rundsteuertechnik unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Technologien:


Tonfrequenz-Rundsteuerung

Die Tonfrequenz-Rundsteuerung verwendet das normale Energieversorgungsnetz als Übertragungsweg. Die Übertragung der Steuerbefehle erfolgt durch Impulsfolgen zwischen 167 Hz bis 2.000 Hz. Die Tonfrequenz wird nach einem Code (Impulsraster) ein– und ausgeschaltet.

Der erzeuger- oder verbraucherseitige Rundsteuerempfänger filtert die Impulstelegramme aus dem Netz und wandelt sie in Steuerbefehle um.

 

Tonfrequenz Graphik 

 

Funk-Rundsteuerung

Die Funkrundsteuerung arbeitet auf Basis eines Langwellen-Radiosenders, in Deutschland auf den Frequenzen 129,1 kHz und 139 kHz, und sendet von zwei Standorten: Mainflingen bei Frankfurt und Burg bei Magdeburg. Betreiber ist die Europäische Funk-Rundsteuerung GmbH (EFR) mit Sitz in München.

Langwellen haben den Vorteil, dass Sie Gebäudewände leicht durchdringen und z.B. auch in Kellerräumen unterhalb der Erdoberfläche gut empfangen werden können.

Diese jüngere Technik wurde primär dazu entwickelt Stromverbraucher aus der Ferne zu steuern, u.a. Straßenbeleuchtungsanlagen, Tarifschaltung von Stromverbrauchern und Lastmanagement. Der Netzbetreiber schickt von einem eigenen Rechner über ISDN-Leitung einen Befehl an den Zentralrechner des EFR.

Dieser erstellt ein individuelles Telegramm, welches über den Langwellensender ausgestrahlt, von den Funk-Rundsteuerempfängern empfangen und in Schaltbefehle umgewandelt wird. Eine Änderung des Schaltprogramms oder ein direkter Schaltbefehl an das Steuergerat lassen sich beispielsweise problemlos und in nahezu Echtzeit ausführen.

 

Mainflingen Antennen 085